Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher
Diese Fachschule ist AZAV zertifiziert.
Diese Fachrichtung
- führt zu einer qualifizierten Berufsausbildung (Erzieher/in)
- berechtigt zum Studium an Hochschulen (§ 8 Abs.6 SchulG)
- ist ein Weg zur Aufnahme in die Fachschule Sozialwesen Fachrichtung Heilpädagogik
- ist ein Weg zur Aufnahme in die Fachschule Sozialwesen Fachrichtung Organisation und Führung
Was erwartet Sie?
Der Bildungsgang dauert drei Schuljahre. Er gliedert sich in eine zweijährige Ausbildung in der Fachschule und eine anschließende fachpraktische Ausbildung von einem Jahr in einer Einrichtung (Berufspraktikum) mit schulischer Begleitung.
Der Unterricht in dieser Fachschule erfolgt in Modulen, die sich auf berufliche Arbeitsfelder beziehen und einzeln geprüft und zertifiziert werden. Der erfolgreiche Abschluss aller Module ermöglicht die Zulassung zum Berufspraktikum.
Was sollten Sie mitbringen?
Sie müssen die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen:
- ein qualifizierter Sekundarabschluss I und
a) eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Sozialassistentin zum Sozialassistenten oder
b) eine abgeschlossene mindestens zweijährige bundes- oder landesrechtlich geregelte Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder in einem Beamtenverhältnis oder
c) eine abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung oder
d) eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit oder
e) das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind - oder die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife in Verbindung mit einer mindestens viermonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit.
Die Schulbehörde entscheidet über Ausnahmen bei den Aufnahmevoraussetzungen, z. B. über die Anerkennung gleichwertiger Bildungsabschlüsse.
Interesse und Freude am Umgang mit Menschen, Organisationstalent, Flexibilität, Hilfsbereitschaft, Einsatzbereitschaft mit dem Ziel in einer sozialpädagogischen oder pflegerischen Einrichtung zu arbeiten sowie der Wille zur ständigen Fort- und Weiterbildung sind wichtige Voraussetzungen, um diesen Bildungsgang erfolgreich zu besuchen.
Was können Sie erreichen?
Der erfolgreiche Abschluss am Ende des dritten Ausbildungsjahres berechtigt zur Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher“.
Anmeldeformular Fachschule Sozialwesen
Formulare für die Fachschule Sozialwesen
- FSSP_Bericht_fachl_Leistungen_Zwischenpraktikum.pdf (189,7 KiB)
- FSSP_Reflexionsbogen_Berufspraktikum_compressed.pdf (578,3 KiB)
- FSSP_Reflexionsbogen_Zwischenpraktikum.pdf (549,3 KiB)
- FSSP_Bericht_fachl_Leistungen_BP_KURZ_Vorschlag.doc (223,5 KiB)
- FSSP_Bericht_fachl_Leistungen_BP_LANG_Vorschlag.doc (260,0 KiB)
- FSSPTZ_Kooperartionsvereinbarung.pdf (78,0 KiB)
- FSSP_VZTZ_Arbeitsplatzbeschreibung_BP.pdf (121,0 KiB)
- FSSPTZ_Vereinbarung_Zwischenpraktikum.pdf (102,1 KiB)
- FSSPVZ_Vereinbarung_Zwischenpraktikum.pdf (445,8 KiB)
- FSSP_Vertrag_Berufspraktikum.pdf (193,7 KiB)