Sozialpädagogik – Allgemeiner Teil

Diese Fachschule ist  AZAV zertifiziert.

Diese Fachrichtung

  • führt zu einer qualifizierten Berufsausbildung (Erzieherin bzw. Erzieher)
  • berechtigt zum Studium an Hochschulen (§ 8 Abs.6 SchulG)
  • ist ein Weg zur Aufnahme in die Fachschule Sozialwesen Fachrichtung Heilpädagogik
  • ist ein Weg zur Aufnahme in die Fachschule Sozialwesen Fachrichtung Organisation und Führung

Was erwartet Sie?

Der Bildungsgang dauert drei Schuljahre und kann an unserer Schule in Vollzeit oder in der berufsbegleitenden Form absolviert werden. Die Schulform innerhalb des BBS-Spektrums nennt sich Fachschule.

In der Vollzeit erfolgt eine zweijährige Ausbildung in der Fachschule und eine anschließende fachpraktische Ausbildung von einem Jahr in einer Einrichtung (Berufspraktikum) mit schulischer Begleitung.
Die berufsgleitende Form setzt einen Kooperationsvertrag zwischen einer Einrichtung und der Julius-Wegeler-Schule voraus. Die gleichzeitige Verknüpfung von Theorie und Praxis ermöglichen wir Ihnen, indem Sie drei Tage in der Woche in der Praxis tätig sind. An weiteren zwei Schultagen bilden Sie sich fachlich und theoretisch in den jeweiligen Lernmodulen in der Schule weiter.

Der Unterricht in dieser Fachschule erfolgt in Modulen, die auf eine generalistische Ausbildung ausgerichtet sind und das Spektrum der Aufgaben und Herausforderungen im Beruf der Erzieherin bzw. des Erziehers darstellen.

Was sollten Sie mitbringen?

Sie müssen die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen:

  1. ein qualifizierter Sekundarabschluss I und
    a) eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Sozialassistentin zum Sozialassistenten oder
    b) eine abgeschlossene mindestens zweijährige bundes- oder landesrechtlich geregelte  Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder in einem Beamtenverhältnis oder
    c) eine abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung oder
    d) eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit oder
    e) das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind
  2. oder die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife in Verbindung mit einer mindestens viermonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit.

Die Schulbehörde entscheidet über Ausnahmen bei den Aufnahmevoraussetzungen, z.B. über die Anerkennung gleichwertiger Bildungsabschlüsse.

Interesse und Freude am Umgang mit Menschen, Organisationstalent, Flexibilität, Hilfsbereitschaft, Einsatzbereitschaft mit dem Ziel in einer sozialpädagogischen oder pflegerischen Einrichtung zu arbeiten sowie der Wille zur ständigen Fort- und Weiterbildung sind wichtige Voraussetzungen, um diesen Bildungsgang erfolgreich zu besuchen.

Was können Sie erreichen?

Der erfolgreiche Abschluss am Ende des dritten Ausbildungsjahres berechtigt zur Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher“.