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Sehr geehrte Ausbildungspartner,
hiermit informiere ich Sie über die Regelungen, die sich aus den bundesweit beschlossenen Einschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie für den Berufsschulunterricht an öffentlichen berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz bis zum 05.03.2021 ergeben.
Bis zum 05.03.2021 findet überwiegend Fernunterricht statt. Die Vorgaben für das Lernen im häuslichen/und oder betrieblichen Umfeld für Auszubildende ergeben sich aus dem Berufsbildungsgesetz und finden während der Zeit des Fernunterrichts analog Anwendung, d.h. am konkreten Berufsschultag nach Stundenplan.
Die Auszubildenden haben ihren schulischen Lernaufgaben nachzukommen, auch wenn die Schulgebäude geschlossen sind.
Weitere individuelle Regelungen werden den jeweiligen Lerngruppen über die zuständigen Bereichsleitungen mitgeteilt.
Mit freundlichen Grüßen,
Carsten Müller
Schulleiter