Download: Anschreiben der Ministerin Dr. Stefanie Hubig
Die entsprechenden Klassen werden zeitnah über den organisatorischen Ablauf informiert.
Sehr geehrte Ausbildungspartner,
hiermit informiere ich Sie über die Regelungen, die sich aus den bundesweit beschlossenen Einschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie für den Berufsschulunterricht an öffentlichen berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz bis zum 15.01.2021 ergeben.
Vom 04.01.2021 bis zum 15.01.2021 findet ausschließlich Fernunterricht statt. Die Vorgaben für das Lernen im häuslichen/und oder betrieblichen Umfeld für Auszubildende ergeben sich aus dem Berufsbildungsgesetz und finden während der Zeit des Fernunterrichts analog Anwendung, d.h. am konkreten Berufsschultag nach Stundenplan. Die Auszubildenden haben ihren schulischen Lernaufgaben nachzukommen, auch wenn die Schulgebäude geschlossen sind.
Mit freundlichen Grüßen,
Carsten Müller
Schulleiter