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Fehlzeitenregelung

Du warst krank und konntest nicht zur Schule gehen? Hier gibt es Infos rund um deine Rechte und Pflichten bei Fehlzeiten.

Fehlzeiten im Griff – Deine Rechte und Pflichten an der JWS

An der Julius-Wegeler-Schule gelten klare Regeln bei Fehlzeiten, damit alles reibungslos läuft. Wichtig ist, dass du dich bei Krankheit oder anderen Gründen rechtzeitig meldest und die nötigen Entschuldigungen einreichst. So behalten wir den Überblick und können dich bestmöglich unterstützen.

In der ausführlichen Fehlzeitenregelung findest du alle Details zu Meldepflichten, Entschuldigungen und Konsequenzen bei unentschuldigtem Fehlen. Schau dir die Infos an, damit du gut informiert bist und keine Probleme bekommst.

Die aktuelle Fehlzeitenregelung der JWS zum Download

Regelungen Schulversäumnisse

Inhaltliche Fragen (FAQ)

Beispielszenarien

Beispiel 1

Ein volljähriger Schüler hat an einem Freitag eine schriftliche Leistungsfeststellung versäumt. Er hat sich am Freitag vor 8.00 Uhr nicht per E-Mail oder auf anderem Weg krankgemeldet. Nun reicht der Schüler am Montag eine schriftliche Entschuldigung (Grund: Krankheit) bei der Klassenleitung ein, allerdings ohne eine ärztliche Bescheinigung. Gilt diese Fehlzeit als unentschuldigt, weil er weder eine ärztliche Bescheinigung aufgrund der schriftlichen Leistungsfeststellung eingereicht hat, noch sich am Fehltag vor 8.00 Uhr abwesend gemeldet hat?

Beispiel 2

Eine Vollzeitschülerin ist seit zwei Wochen krank und hat nicht mehr den Unterricht besucht. Sie hat der Klassenleitung per E-Mail mitgeteilt, dass sie eine schriftliche Entschuldigung mitbringt, sobald sie den Unterricht in ein paar Tagen wieder besucht. Handelt die Schülerin korrekt?

Beispiel 3

Ein Schüler kommt häufig aufgrund von „Stau“ oder „Zugproblemen“ zu spät (mal 30 Minuten, mal 1 Stunde, mal 10 Minuten etc.). Kann der Schüler mit entsprechend von ihm vorgelegten schriftlichen Entschuldigungen für diese Fehlzeiten entschuldigt werden?

Beispiel 4

Eine Schülerin hat einige unentschuldigte Fehltage bzw. unentschuldigte Fehlstunden aufgrund nicht ausreichender Entschuldigungen angesammelt. Was passiert nun?